Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Die meisten kleinen Betriebe sind davon gar nicht betroffen – das sage ich Ihnen lieber gleich, statt Ihnen Angst zu verkaufen. Ich prüfe Ihre Website gegen den Standard WCAG 2.2 AA und schicke Ihnen einen Ampel-Bericht: was in Ordnung ist, was fehlt, was es kosten würde. Ab 190 €.
Das BFSG setzt seit dem 28.06.2025 die EU-Richtlinie um. Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die im Kern auf WCAG verweist. Betroffen sind vor allem Angebote, bei denen Verbraucher online kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen.
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Wer ausgenommen ist
Kleinstunternehmen – unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz – sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Das trifft auf die meisten Handwerksbetriebe zu. Eine reine Informations-Website ohne Buchung fällt in der Regel ohnehin nicht darunter.
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Warum es trotzdem lohnt
Barrierefrei heißt im Kern: große Schaltflächen, klare Kontraste, alles ohne Maus und ohne Lupe bedienbar. Wer über 60 ist, ruft nicht an, wenn die Telefonnummer ein winziger Link ist. Und Google bewertet fast dieselben Punkte.
„Ihre Website wird abgemahnt!“ werden Sie in diesem Jahr oft lesen. Der größte Teil dieser Artikel stammt von Agenturen, die Barrierefreiheit verkaufen. Juristische Quellen relativieren deutlich: Pauschale Abmahnungen ohne konkrete Begründung sind formal oft unwirksam. Deshalb finden Sie auf dieser Seite keine Countdown-Uhr und keine Bußgeld-Grafik – sondern vier Fragen, die klären, ob Sie überhaupt gemeint sind.
01 — Selbsttest
Vier Fragen. Danach wissen Sie es.
Kreuzen Sie an, was auf Ihren Betrieb zutrifft. Das ersetzt keine Rechtsberatung – aber es ist dieselbe Einordnung, die ich am Telefon mache.
Nichts angekreuzt
Dann sind Sie nach heutigem Stand wahrscheinlich nicht verpflichtet.
Und das ist die Antwort, mit der ich Sie auch am Telefon nach Hause schicken würde. Interessant bleibt die Frage trotzdem: Kann ein 70-jähriger Kunde Ihre Seite auf dem Handy bedienen? Falls Sie das wissen wollen, ist der Schnellcheck für 190 € der richtige Umfang – nicht mehr.
Das heißt nicht, dass morgen jemand vor der Tür steht. Es heißt: Wenn sich jemand beschwert oder Sie sich auf eine öffentliche Ausschreibung bewerben, sollte die Seite in Ordnung sein – und Sie sollten belegen können, dass Sie geprüft haben. Dafür ist das Vollaudit gemacht.
Aufschlag auf jedes Service-Abo: Kurzprüfung nach jeder Inhaltsänderung, Quartals-Durchlauf, Erklärung bleibt aktuell.
Jahres-Recheck
290 €/Jahr
Einmal jährlich derselbe Prüfdurchlauf mit aktualisiertem Ampelbericht – ohne laufendes Abo.
Neue Website statt Reparatur
850 €
Bei alten Baukasten-Seiten ist die Nachrüstung oft teurer als ein Neubau. Meine Websites sind von Anfang an nach WCAG 2.2 AA gebaut.
Alle Preise sind Endpreise – als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus. Der Bericht gehört Ihnen: Sie können ihn selbst umsetzen, Ihrem Dienstleister geben oder mich beauftragen.
03 — Was geprüft wird
Acht Prüfblöcke. Werkzeuge finden ein Drittel davon.
Automatisierte Scanner erkennen etwa 30 bis 40 Prozent der Fehler. Sie erkennen nie eine falsche Fokusreihenfolge, einen Alt-Text wie „bild1.jpg“ oder einen Link, der „hier klicken“ heißt. Der manuelle Teil ist der Teil, der zählt.
Kontrast & Farbe
Textkontrast ab 4,5 : 1, Bedienelemente ab 3 : 1. Und: Wird Information irgendwo nur über Farbe transportiert?
Struktur & Bilder
Überschriftenhierarchie, Landmarks, sinnvolle Alt-Texte. Ein Screenreader liest die Struktur – nicht das Layout.
Tastatur & Fokus
Alles per Tab erreichbar, Fokus immer sichtbar, keine Fallen. Der mit Abstand häufigste Befund überhaupt.
Zoom & Reflow
Bei 320 px Breite und 200 % Zoom darf nichts abgeschnitten werden und nichts horizontal scrollen.
Formulare
Sichtbare Labels, verständliche Fehlermeldungen, keine Doppeleingaben, kein reCAPTCHA.
Screenreader
Stichprobe mit VoiceOver auf Mac und iPhone: Ist die Seite vorgelesen noch verständlich?
Bewegung & Medien
Autoplay, Untertitel, Pausier-Möglichkeit – und ob die Seite „Bewegung reduzieren" respektiert.
Pflichtbausteine & Dritte
Erklärung zur Barrierefreiheit, Meldeweg – plus Cookie-Banner, Buchungssysteme und PDFs, die oft am schlechtesten abschneiden.
Geprüft wird mit axe-core, Lighthouse und pa11y, den Chrome-Entwicklerwerkzeugen für Kontrast und Barrierefreiheitsbaum – und von Hand mit Tastatur sowie VoiceOver auf Mac und iPhone.
04 — Ablauf
Vier Schritte. Der erste kostet nichts.
01
Tag 0
Kurzes Gespräch
Vier Fragen am Telefon klären, ob und wie das BFSG Sie betrifft. Wenn nicht, sage ich Ihnen das – und Sie haben zehn Minuten investiert.
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Tag 1 – 3
Prüfung
Automatisierte Durchläufe mit denselben Werkzeugen, mit denen auch Prüfstellen arbeiten – und danach der manuelle Teil, der die eigentlichen Befunde liefert.
03
Tag 3 – 8
Bericht
Sie bekommen einen Ampel-Bericht als PDF: jeder Punkt mit Befund, Maßnahme, Priorität, Aufwand in Stunden und Preis. Plus ein Video, in dem ich die wichtigsten Punkte zeige.
04
danach
Ihre Entscheidung
Selbst umsetzen, Ihren Dienstleister beauftragen oder mich. Alle drei Wege sind in Ordnung – der Bericht gehört Ihnen und ist so geschrieben, dass jeder Entwickler damit arbeiten kann.
Wichtig
Das hier ist eine technische Prüfung, keine Rechtsberatung.
Ich prüfe nach bestem fachlichem Wissen gegen den anerkannten Standard WCAG 2.2 AA und sage Ihnen, was ich finde. Ob Ihr Unternehmen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, ist eine Rechtsfrage – meine Einschätzung hilft Ihnen bei der Einordnung, ersetzt im Zweifel aber nicht die Auskunft eines Fachanwalts für IT-Recht. Ein amtliches Zertifikat ist der Bericht nicht; ein solches gibt es für Websites in Deutschland auch nicht.
FAQ Barrierefreiheit
Was Betriebe als Erstes fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir – ich antworte innerhalb von 24 Stunden.
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für meinen kleinen Betrieb?
Wahrscheinlich nicht – und das sage ich Ihnen lieber gleich. Kleinstunternehmen, also Betriebe unter 10 Beschäftigten mit höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Eine reine Informations-Website ohne Buchungs- oder Bestellfunktion fällt in der Regel ohnehin nicht darunter. Klar im Anwendungsbereich sind Sie, sobald man auf Ihrer Seite online kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen kann – oder wenn Sie über die Schwellen wachsen. Verbindlich beurteilen kann das nur ein Fachanwalt für IT-Recht; ich prüfe die Technik und gebe Ihnen die Einschätzung dazu.
Stimmt es, dass Bußgelder bis 100.000 € drohen?
Der gesetzliche Rahmen geht bis 100.000 €. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Handwerksbetrieb mit fünf Leuten davon betroffen ist, liegt allerdings nahe null – zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder, und die gehen nicht reihenweise durch Betriebe. Wer mit dieser Zahl verkauft, hat meist kein besseres Argument. Ich nenne sie hier nur, weil Sie sie ohnehin überall lesen werden.
Ich habe von einer Abmahnwelle gelesen. Muss ich mich sorgen?
Ein großer Teil dieser Artikel stammt von Agenturen, die Barrierefreiheit verkaufen – das ist Eigenwerbung, kein Beleg. Juristische Quellen relativieren deutlich: Pauschale Abmahnungen ohne konkrete Begründung sind formal oft unwirksam. Die Rechtspflicht ist echt und dauerhaft, die Panik ist Marketing.
Was ist der Unterschied zwischen Schnellcheck und Vollaudit?
Der Schnellcheck prüft drei Seiten und beantwortet die Frage „wo stehe ich, und betrifft mich das überhaupt?“ für 190 €. Das Vollaudit prüft bis zu zehn Seitentypen vollständig gegen WCAG 2.2 AA, inklusive Screenreader-Test und Maßnahmenplan mit Aufwand und Preis pro Punkt – das ist der Bericht, den Sie einer Behörde, einem Ausschreibungspartner oder Ihrem eigenen Entwickler vorlegen. Der Schnellcheck wird bei einem Vollaudit innerhalb von acht Wochen voll angerechnet.
Reicht nicht so ein Barrierefreiheits-Knopf oder ein Plugin?
Nein. Diese Overlay-Werkzeuge legen eine Schicht über die Seite, statt die Ursachen zu beheben. In den USA gab es deswegen reihenweise Klagen gegen Seiten, die genau solche Widgets einsetzten. Behoben werden muss die Seite selbst – das sind meist weniger Stellen, als man denkt.
Was kostet es, die Punkte danach umzusetzen?
Das steht im Bericht, pro Punkt, mit Aufwand in Stunden. Bei modernen Seiten sind es oft nur wenige Stunden. Bei alten Baukasten-Seiten oder fremden WordPress-Themes kann eine Nachrüstung teurer werden als ein Neubau – dann sage ich Ihnen das vor dem Angebot und nicht danach. Eine komplett neue, von Anfang an barrierefrei gebaute Website kostet bei mir 850 € zum Festpreis.
Erstellen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Ja. Im Vollaudit bekommen Sie einen fertigen Entwurf zum Einsetzen, bei der Umsetzung baue ich sie samt Meldeweg für Rückmeldungen direkt ein. Bevor sie live geht, lassen Sie den Text am besten einmal rechtlich gegenlesen – es ist eine rechtsverbindliche Erklärung.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein, ausdrücklich nicht. Ich prüfe technisch gegen den anerkannten Standard WCAG 2.2 AA und sage Ihnen, was ich finde. Die Einschätzung zur Betroffenheit hilft Ihnen bei der Einordnung, ersetzt aber im Zweifel nicht die Auskunft eines Fachanwalts für IT-Recht. Das steht auch in jedem Bericht.
Nächster Schritt
Zehn Minuten am Telefon, und Sie wissen, ob Sie betroffen sind.
Vier Fragen, eine ehrliche Einordnung – auch dann, wenn die Antwort „Sie brauchen mich dafür nicht“ lautet. Danach entscheiden Sie, ob geprüft wird.